1.
Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Silicya Roth Fotografie, Stuttgart (folgend dem
Fotografen) erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen
wird. Von diesen AGB abweichende Sonderabsprachen und Widersprüche gelten nur in schriftlich
vorliegender Form (Schreiben, E-Mail) als anerkannt.
2.
„Lichtbilder und Bildmaterial“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten
Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder
vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in
digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)
1.
Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des
Urheberrechtsgesetzes zu.
2.
Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen
Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Auch die Weitergabe der Lichtbilder an verbundene Unternehmen
des Auftraggebers bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
3.
Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe
von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4.
Die Nutzungsrechte gehen erst über, nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den
Fotografen.
5.
Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu
vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden
sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.
6.
Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart
wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf
Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7.
Die Negative bzw. Originaldateien verbleiben beim Fotografen (siehe auch IV.2.). Eine
Herausgabe der Negative oder Originaldateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter
Vereinbarung.
8.
Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste, Mitarbeiter des
Auftraggebers, oder durch Mitbewerber nicht gestattet. Ausnahmen sind vorab schriftlich mit dem
Fotografen zu vereinbaren.
1.
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder
vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten
(Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind
vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl.
Mehrwertsteuer aus.
2.
Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber
gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach
Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt
vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren
Zeitpunkt herbeizuführen.
3.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder und
Bilddateien im Eigentum des Fotografen.
4.
Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der
Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der
künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach
der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den
Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
1.
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen
Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er
oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für
Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der
Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei
einem Verlust oder der Beschädigung von Bildern, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die
Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen)
entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung,
Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.
2.
Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht
verpflichtet, von ihm aufbewahrten Negative und Bilddateien sechs (6) Monate nach Auslieferung des
Auftrags, ohne Nachfrage beim Kunden zu vernichten. Der Kunde kann die Lichtbildnisse innerhalb
dieses Zeitraums erwerben, oder den Fotografen beauftragen, Negative und Bilddateien länger
aufzubewahren.
3.
Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im
Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4.
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und
Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung
erfolgt.
AGB Silicya Roth Fotografie, Stuttgart 1
5.
Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen
gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine
Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
6.
Fingerabdrücke sind kein Reklamationsgrund. Sollten Schäden oder Fingerabdrücke an den
Bildern sichtbar sein, sind die entsprechenden Abzüge sofort bei der Übergabe nach sofortiger
Begutachtung des gelieferten Materials zu reklamieren. Spätere Reklamationen können nicht
akzeptiert werden.
1.
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das
Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der
abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.
Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu
stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach
Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf
berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die
Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten
des Auftraggebers.
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1.
Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der
Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine
längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Nach Ablauf der
Auswahlfrist Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust
oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
2.
Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber
die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die
ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit
der Rücksendung in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro
pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht
entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine
weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der
Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in
Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein
Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines
höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.
3.
Auswahlsendungen, die nicht innerhalb von 12 Tagen wieder beim Fotografen eingehen, gelten
als komplett abgenommen und werden in der Standardgröße 13 x 18 cm komplett in Rechnung gestellt,
nach der zum diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste.
4.
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der
Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des
Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart,
erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht
der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder
Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
5.
Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom
Fotografen bestätigt worden sind. Die Bestätigung muss in schriftlicher Form vorliegen, hierzu
genügen E-Mail oder Brief. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
6.
Stornierungen werden nur in schriftlicher Form (per Einschreiben) anerkannt. Bei
Stornierungen des Auftrages durch den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung fällig und ist
von ihm zu zahlen. Die ersparten Aufwendungen können pauschal mit 20% in Abzug gebracht werden. Dem
Auftraggeber wird damit nicht der Gegenbeweis abgeschnitten, dass er höhere Aufwendungen erspart
hat.
1.
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können
gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt
gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritte weiter zu geben.
1.
Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf
Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2.
Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und
Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
3.
Für die digitale Datenspeicherung verwendet der Fotograf zeitgemäße und sichere
Speichermedien, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für
Schäden, die durch das Übertragen der vom Fotograf gelieferten Daten in einen fremden Computer
entstehen, leistet der Fotograf keinen Ersatz. Der Fotograf schließt jede Haftung und Schadenersatz
für digital auf seinen Systemen aufbewahrtes Bildmaterial (siehe auch IV.2.) aus.
4.
Bei eingesendeten Daten des Auftraggebers geht der Fotograf davon aus, dass der Auftraggeber
sämtliche Nutzungsrechte an dem zugesandten Material besitzt. Hierdurch entstandene Ansprüche
dritter hat der Auftraggeber zu verantworten.
AGB Silicya Roth Fotografie, Stuttgart 2
1.
Der Fotograf behält sich eine eigenständige, qualitative Vorabauswahl, sowie
Feinkorrekturen des produzierten Original-Bildmaterials vor, bevor es zur Auslieferung an den
Auftraggeber kommt. Aussortiertes Bildmaterial wird dabei vernichtet. Der Auftraggeber kann diese
Vorabauswahl auf vorherige schriftliche Anforderung unterbinden.
2.
Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung,
analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing,
Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen.
Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des
§8UrhG.
3.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu
kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
4.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie
bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von
Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als
Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
5.
Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der
elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag
erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser
Pflicht beruhen.
1.
Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in
Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des
Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund
einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
2.
Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf
Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung
von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Fotografen.
3.
Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem
Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
4.
Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber
herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5.
Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt,
dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
6.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline
liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
1.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle
einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu
treffen.
2.
Firmensitz, Erfüllungsort und Gerichtsstand des Fotografen ist:
Silicya Roth Fotografie
Johannesstraße 56
70176 Stuttgart
Telefon: +49 (0)711 6645007
Stuttgart, den 19.Juli 2011